Niedersachsen muss Finanzierung der Tagesbildungsstätten übernehmen

Aktuelles
, 15. Dezember 2025

BSW-Landeschef Onken: Das Land darf die Familien nicht im Stich lassen

Hannover. Zum „sofortigen Handeln“ und zur schnellen finanziellen Rettung der 35 Tagesbildungsstätten (TBS) in Niedersachsen hat das BSW-Niedersachsen die Landesregierung aufgerufen. Nach Angaben des BSW-Landesvorsitzenden Holger Onken (Oldenburg) werden in diesen Einrichtungen etwa 3000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistigen Beeinträchtigungen betreut und beschult. Ihnen droht nun die Schließung.

Das Land habe es aus unerklärlichen Gründen versäumt, den Transformationsprozess der Einrichtungen bis zur geplanten Überführung in Förderschulen „G“ im Jahre 2027 zu organisieren, kritisiert das BSW in einer Pressemitteilung.

Wegen der aktuellen Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen muss die Finanzierung von den Kommunen auf das Land verlagert werden, da die betroffenen Kinder der Schulpflicht unterliegen und das Land für die Finanzierung der Schulen zuständig ist. Bislang hatten die Kommunen die Tagesbildungsstätten über die Eingliederungshilfe finanziert. Das ist rechtswidrig, stellten inzwischen mehrere Gerichte fest.

Holger Onken bringt die Kritik seiner Partei auf den Punkt: „Mit der Umwandlung in Förderschulen geht die Finanzierungsverantwortung auf das Land über, das die Kosten für Bildung und Personal trägt. Die Kommunen werden dadurch entlastet. Doch leider werden die finanziell gebeutelten Städte und Gemeinden jetzt von der rot-grünen Landesregierung im Stich gelassen. Von Ministerpräsident Lies sind leider nichts als markige Versprechungen zu hören.“

Onken schließt sich der Kritik der Sozial- und Wohlfahrtsverbände an, die oft Träger der TBS sind und ebenfalls eine dringende Regelung für den Übergang durch das Land Niedersachsen anmahnen. Vielen Einrichtungen drohe das „Aus“, wenn das Land nicht endlich handele. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen könnten dann nicht mehr entsprechend ihren Beeinträchtigungen betreut werden.

Die Landesregierung werde ihrem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht, verhindere eine inklusive Maßnahme, die auf jahrzehntelangen Erfolg verweisen könne und bieten zudem Eltern, Kindern und Jugendlichen keine Perspektiven. Der Personenkreis sei auf sonderpädagogische Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung angewiesen. Holger Onken: „Unsere Landesregierung verweigert diesen jungen Menschen die ihnen gesetzlich zustehende Unterstützung.“

Der Regierungschef müsse sein Bildungs- und Sozialministerium anweisen, unverzüglich ein Gesetz in den Landtag einzubringen, welches die Finanzierung der Tagesbildungsstätten sicherstellt. Onken: „Herr Ministerpräsident Olaf Lies, lassen Sie die betroffenen Familien nicht im Stich.“

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