Neue Disziplinarordnung der Niedersächsischen Landesregierung soll Berufsverbote erleichtern

Aktuelles
, 28. Januar 2026

Mit der neuen Disziplinarordnung, die gegenwärtig in den Landtagsgremien beraten wird, ist geplant, dass ein Beamter, dem seine Vorgesetzten „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorwerfen, künftig von der eigenen Dienststelle mit Disziplinarmaßnahmen überzogen werden darf. Das kann bis zur Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst und Aberkennung von Pensionsansprüchen gehen. Bisher war dies nur im Rahmen eines disziplinar-gerichtlichen Verfahrens möglich. Nach der neuen vorgesehenen Regelung ist nicht einmal vorgesehen, die Personalräte zu beteiligen.

Es kommt nach einem neuen Vorschlag der rot-grünen Regierungsfraktionen auch noch hinzu, dass verdächtige Beamte auch eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen sollen, um zu überprüfen, welche Symbole sie auf ihren Körper haben tätowieren lassen. Der niedersächsische Landesverband des BSW lehnt solches Vorgehen vehement ab.

Es gibt in Niedersachsen die leidvolle Erfahrung mit den Berufsverboten, mit denen über Jahre kritische Stimmen in der Beamtenschaft diszipliniert wurden. Auch wenn jetzt vorgebracht wird, dass sich die neuen Instrumentarien nur gegen Rechtsradikale richten sollen, bleibt es bei dem Befund, dass demokratische Rechte, sich gegen unberechtigte Vorwürfe wirksam verteidigen zu können, eingeschränkt werden. Zudem weiß man nie, wie solch Instrumente einmal missbraucht werden können, wenn gesellschaftskritische Parteien aus anderen Richtungen in den Fokus der Regierungspolitik geraten. Der neue Gesetzesentwurf stößt auch bei den Gewerkschaften auf massive Vorbehalte.

Dazu sagt Hans-Henning Adler, Rechtsanwalt und Oldenburger Ratsherr des BSW, der viele Berufsverbote-Opfer vertreten hatte: „Eine so weitgehende Änderung des Beamtenrechts hatte nicht einmal die Landesregierung unter Ministerpräsident Albrecht in den 1970er Jahren durchsetzen wollen, als die Verfolgungsmaßnahmen gegen unliebsame Beamtinnen und Beamte ihren Höhepunkt hatten, und ausziehen musste sich auch niemand.“

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